Kürzung der Einspeisevergütung 2011

28. Januar 2011

Im Falle eines sehr stark wachsenden Zubaus von Photovoltaik-Anlagen im Frühjahr 2011 wird ein Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli 2011 vorgezogen. Diese vorgezogene Reduzierung kann je nach Höhe des Marktwachstums 0 bis 15 Prozent betragen.

Die Marktentwicklung für 2011 lässt sich nicht genau vorhersehen. Die Möglichkeit zur Kostensenkung und Förderdegression ist aber wesentlich von der neu installierten Photovoltaikleistung abhängig: Durch gezielte Technologieentwicklung und zunehmende Massenfertigung bei wachsender weltweiter Nachfrage können sogenannte Skaleneffekte erzielt, die Produktionskosten gesenkt und damit die Kosten für Photovoltaik-Anlagen weiter reduziert werden. Diese Preisbildungseffekte werden im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für die Bestimmung der Förderhöhe durch einen flexiblen Anpassungsmechanismus berücksichtigt. Dieser sorgt dafür, dass die Förderung bei stärkerem Photovoltaik-Marktwachstum schneller reduziert wird, bei einem Marktrückgang langsamer.

Konkret ist vorgesehen, im Falle eines sehr stark wachsenden Zubaus von Photovoltaik-Anlagen im Frühjahr dieses Jahres einen Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli 2011 vorzuziehen. Diese vorgezogene Reduzierung kann je nach Höhe des Marktwachstums 3 bis 15 Prozent betragen. Berechnungsgrundlage dieser Vorziehung ist die Entwicklung der Photovoltaik-Binnennachfrage in den Monaten März bis Mai 2011, die durch die Bundesnetzagentur ermittelt wird. Sollte sich der Markt allerdings abkühlen und die Hochrechnung ein Marktwachstum für das Gesamtjahr 2011 von weniger als 3,5 GWp erwarten lassen, erfolgt die nächste Anpassung der Fördersätze wie bislang vorgesehen erst zum Jahresanfang 2012.





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