g sol · Kaufmännische Betriebsführung

Steuerliche Aspekte und Gewerbeanmeldung für Ihre PV-Anlage

Kaufmännisch stellt eine PV-Anlage ein Gewerbe dar. Ob Ihre PV-Anlage als eigenes Gewerbe angemeldet werden muss oder in einem bestehenden Unternehmen geführt, abgerechnet oder gebucht wird, sollte Ihr Steuerberater mit Ihnen besprechen.

Im Steuerrecht werden zwei Hauptbereiche unterschieden:

A) Umsatzteuer

Im Allgemeinen sind Gewerbetreibende vorsteuerabzugsberechtigt. Beachten Sie jedoch, dass Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kWp und Anlagen auf öffentlichen Gebäuden gemäß dem Jahressteuergesetz seit 2023 beim Kauf der Anlage umsatzsteuerfrei sind. Die Erträge, die Ihre Anlage erwirtschaftet (Einspeisung und Eigenverbrauch), unterliegen nur im Rahmen des Kleinunternehmertums nicht der Umsatzsteuer. Hier sind die entsprechenden Grenzwerte zu beachten.

Vereinfacht gesagt gilt für die Umsatzsteuer:

  • Anlagen mit weniger als 30 kWp oder auf öffentlichen Gebäuden: Eventuell eigenes Gewerbe anmelden (falls erforderlich); Kaufrechnung ohne Umsatzsteuer bei den Erträgen, um Kleinunternehmertum zu optimieren.
  • Anlagen mit mehr als 30 kWp: Eventuell eigenes Gewerbe anmelden oder im bestehenden Gewerbe betreiben; Kaufrechnung mit Umsatzsteuer bei den Erträgen, um Vorsteuerabzug zu nutzen.

B) Ertragssteuer

Anlagen auf Gebäuden mit weniger als 30 kW sind als steuerliche Liebhaberei zu werten, es sei denn, die Anlage wird über das bestehende Gewerbe abgewickelt. In diesem Fall sind keine Einkommens- oder Körperschaftssteuererklärungen erforderlich. Die Erträge aus Anlagen mit mehr als 30 kW unterliegen normaler Gewinnbesteuerung. Auf der Einnahmenseite stehen die Einspeisung und der Eigenverbrauch, während auf der Ausgabenseite Abschreibung, Zinsen, Reparaturen usw. berücksichtigt werden.

Hinweis

Wir sind keine Steuerberater und dürfen keine steuerliche Beratung durchführen. Die oben genannten Aussagen dienen nur zu Informationszwecken und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Es ist wichtig, sich von einem qualifizierten Steuerberater beraten zu lassen, um die steuerlichen Aspekte Ihrer PV-Anlage korrekt zu klären.

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