g sol · PV-Konzepte

Überschuss, Volleinspeiser, Mieterstrom

Eine erfolgreiche Planung von Photovoltaikanlagen berücksichtigt die individuellen Ziele des Kunden sowie die aktuelle und zukünftige Nutzung des Gebäudes oder Objekts. Basierend auf diesen Faktoren wird ein maßgeschneidertes Konzept entwickelt, das die Bedingungen und Kundenziele bestmöglich umsetzt. Bei der Installation einer PV-Anlage stellt sich also zunächst die Frage, ob der Strom hauptsächlich selbst genutzt werden soll und nur der überschüssiger Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll (Überschusseinspeisung), der gesamte Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden soll (Volleinspeisung) oder ob die Bereitstellung von Mieterstrom die beste Option ist.

Überschusseinspeisung (Teileinspeisung)

Bei der Überschusseinspeisung wird die erzeugte Energie im Objekt direkt verbraucht und der überschüssige Strom wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Aktuell liegt die Vergütung des Netzbetreibers zwischen 7 und 8 Cent/ kWh, jeweils abhängig von der Anlagengröße. Diese Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt für 20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Nach Ablauf dieser Zeit, in der sogenannten Post-EEG-Phase, wird der Vergütungssatz anhand des Börsenstrompreises neu festgelegt. Um mehr erzeugte Energie im Haus zu nutzen, kann ein Speicher zwischengeschaltet werden. Der in diesem Speicher gespeicherte Solarstrom deckt den Energiebedarf in den Nachtstunden, wenn die PV-Anlage keinen Strom produziert. Durch diese Investition kann der Eigenverbrauch von 30 % auf bis zu 80 % gesteigert werden, was die Energiekosten aus dem öffentlichen Stromnetz weiter senkt.

Volleinspeisung

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom aus der PV-Anlage in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der Anlagenbetreiber entnimmt keinen Strom für den Eigenverbrauch, sondern liefert den gesamten Strom an den Netzbetreiber. Die Vergütung für eine Volleinspeiser-Anlage beträgt zwischen 10 und 13 Cent pro Kilowattstunde, abhängig von der Anlagengröße.

Flexibilität

Die Auswahl zwischen Teil- oder Volleinspeisung hängt von verschiedenen Faktoren wie Anlagengröße, Verbrauch und mittelfristiger Planung ab. Je nach Höhe des eigenen Strombedarfs kann entweder die Teil- oder Volleinspeisung wirtschaftlich sinnvoller sein. Betreiber haben die Möglichkeit, ihr Modell jährlich zu ändern, um sich den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Denn je nach Höhe des eigenen Strombedarfs kann entweder die Teil- oder Volleinspeisung die wirtschaftlich sinnvollere Variante sein.

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